Ich biete eine fundierte erbrechtliche Erstberatung in allen Belangen des Erbrechtes an, insbesondere in Fragen
- der gesetzlichen Erbfolge
- der Testamentserrichtung
- des Ehegattentestamentes
- des Pflichtteilsrechtes
- der Vor- und Nacherbschaft
- des Vermächtnisses
- des Erbvertrages
- des Ehegattenerbrechtes
- des Erbscheinverfahrens.
Im Rahmen meiner Erstberatung steht meinen Mandanten eine Zeiteinheit von 90 Minuten zur Verfügung zur Erfassung des Sachstandes und zur Beantwortung der aufgeworfenen erbrechtlichen Fragen sowie Prozessaussichten und außergerichtlichen Lösungen,
Unabhängig von der Höhe des Gegenstandswertes oder des Nachlasswertes berechne ich für meine Erstberatung pauschal EUR 150,00 zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer in Höhe von zur Zeit 19 Prozent.
Das Pauschalhonorar wird angerechnet, wenn ich für Sie in der gleichen Angelegenheit gerichtlich oder außergerichtlich tätig werde.